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   VGH Bayern, 18.10.2013 - 12 C 13.1520   

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VGH Bayern, 18.10.2013 - 12 C 13.1520 (https://dejure.org/2013,28927)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.10.2013 - 12 C 13.1520 (https://dejure.org/2013,28927)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Oktober 2013 - 12 C 13.1520 (https://dejure.org/2013,28927)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 69/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechnung des Unterkunftskostenzuschusses

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2013 - 12 C 13.1520
    Daraus ergibt sich ein Förderhöchstbetrag (im Berechnungsbogen als "nicht über Ausbildungsförderung gedeckter KdU-Bedarf" bezeichnet) im Rahmen des § 27 Abs. 3 SGB II in Höhe von 168 EUR (zur Begrenzung der Förderung nach § 27 Abs. 3 SGB III vgl. BSG, U.v. 22.3.2010 - B 4 AS 69/09 R - FEVS 62, 53, Leitsatz).
  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 2.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum, Ablauf des ~;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2013 - 12 C 13.1520
    2.1 Die Bewilligung von Vorausleistungen nach § 36 Abs. 1 BAföG dient der Abwendung einer Ausbildungsgefährdung (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2010 - 5 C 2.09 - BVerwGE 136, 109 Rn. 25), die beispielsweise dadurch eintreten kann, dass ein Elternteil des Auszubildenden Unterhalt, der als Einkommen bei der Berechnung der Höhe der Förderleistungen berücksichtigt worden ist, tatsächlich nicht leistet.
  • VG Düsseldorf, 02.11.2012 - 1 K 2105/12

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung im Wege der Vorausleistung in

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2013 - 12 C 13.1520
    In diesem Zusammenhang sind jedoch das an den Auszubildenden selbst ausgezahlte Kindergeld in Höhe von 184 EUR (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2009 - 12 CE 09.1359, 12 C 09.1361 - juris; B.v. 2.12.2009 - 12 ZB 09.2266 - juris; VG Düsseldorf, U.v. 2.11.2012 - 1 K 2105/12 - juris) wie auch Leistungen Dritter an den Auszubildenden (VG Düsseldorf a.a.O; vgl. ferner Humborg in Rothe/Blanke, BAföG, § 36 Rn. 9.4, 9.5) bedarfsmindernd zu berücksichtigen.
  • VGH Bayern, 06.07.2009 - 12 CE 09.1359

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht; Vorausleistungen nach § 36 Abs. 1 BAföG;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2013 - 12 C 13.1520
    In diesem Zusammenhang sind jedoch das an den Auszubildenden selbst ausgezahlte Kindergeld in Höhe von 184 EUR (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2009 - 12 CE 09.1359, 12 C 09.1361 - juris; B.v. 2.12.2009 - 12 ZB 09.2266 - juris; VG Düsseldorf, U.v. 2.11.2012 - 1 K 2105/12 - juris) wie auch Leistungen Dritter an den Auszubildenden (VG Düsseldorf a.a.O; vgl. ferner Humborg in Rothe/Blanke, BAföG, § 36 Rn. 9.4, 9.5) bedarfsmindernd zu berücksichtigen.
  • VGH Bayern, 02.12.2009 - 12 ZB 09.2266

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2013 - 12 C 13.1520
    In diesem Zusammenhang sind jedoch das an den Auszubildenden selbst ausgezahlte Kindergeld in Höhe von 184 EUR (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2009 - 12 CE 09.1359, 12 C 09.1361 - juris; B.v. 2.12.2009 - 12 ZB 09.2266 - juris; VG Düsseldorf, U.v. 2.11.2012 - 1 K 2105/12 - juris) wie auch Leistungen Dritter an den Auszubildenden (VG Düsseldorf a.a.O; vgl. ferner Humborg in Rothe/Blanke, BAföG, § 36 Rn. 9.4, 9.5) bedarfsmindernd zu berücksichtigen.
  • VG Bayreuth, 04.03.2013 - B 3 E 13.125

    Anrechnung von Kindergeld auf den Bedarf bei Beantragung von Vorausleistungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2013 - 12 C 13.1520
    Den weitergehenden Antrag der Klägerin lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 4. März 2013 (Az.: B 3 E 13.125) ab.
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2014 - 4 LC 158/11

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung ohne Anrechnung des ausgezahlten

    Demzufolge steht der Bezug von Kindergeld der Gefährdung der Ausbildung im Sinne des § 36 Abs. 1 BAföG auch nicht entgegen, so dass das an den Auszubildenden direkt ausgezahlte Kindergeld nicht vorausleistungsmindernd zu berücksichtigen ist (anders noch Senatsbeschl. vom 9.9.2010 - 4 PA 174/10 - a. A. ferner Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 18.10.2013 - 12 C 13.1520 -, v. 6.7.2009 - 12 CE 09.1359, 12 C 09.1361 - v. 2.12.2009 - 12 ZB 09.2266 - ; VG München, Urt. v. 27.8.2009 - M 15 K 09.2113 - VG Düsseldorf, Urt. v. 2.11.2012 - 1 K 2105/12 - VG Oldenburg, Urt. v. 21.6.2013 - 13 A 3799/12- ).
  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 12 ZB 14.21

    Berechnung der Höhe der Vorausleistungen von Ausbildungsförderung

    Die hiergegen erhobene Beschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 18. Oktober 2013 (12 C 13.1520) zurück.

    Vorliegend hat das Verwaltungsgericht in den Gründen des Gerichtsbescheids ausdrücklich auf den Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2013 (12 C 13.1520) im Prozesskostenhilfeverfahren Bezug genommen, in dem - unter Angabe instruktiver Sekundärliteratur (Frank-Schinke, Leistungen für Auszubildende nach dem neuen § 27 SGB II, ZfF 2011, 121 ff.) - das Berechnungsverfahren für den Zuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II dargestellt und in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht festgestellt worden ist, dass eine Doppelanrechnung von Kindergeld nicht vorliegt.

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